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Motorrad Führerschein

Lass deinen Traum zur Wirklichkeit werden. Unser freundliches, humorvolles und vor allem kompetentes Fahrlehrer- und Büromitarbeiter-Team begleitet Dich von der Anmeldung bis hin zur praktischen Prüfung mit Rat und Tat.

Unsere Vorteile
  • Moderne Schulungsfahrzeuge
  • Abholung von Zuhause
  • Kompetente, sichere Motorrad-Ausbildung
  • Fahrlehrer-Begleitung auf dem Motorrad
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Klassen

FÜHRERSCHEIN KLASSE A

 

 

Beschreibung:
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

 

Einschluss
A2,A1,AM

Mindestalter
24 Jahre

20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2)

21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)

Vorbesitz erforderlich
Nein


 

FÜHRERSCHEIN KLASSE A1

 

 

Beschreibung:
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis 15 kW.

Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:

  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

 

Einschluss
AM

Mindestalter
16 Jahre

Vorbesitz erforderlich
Nein


FÜHRERSCHEIN KLASSE A2

 

 

Beschreibung:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

Leistung: maximal 35 kW.

Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

 

Einschluss
A1, AM

Mindestalter
18 Jahre

Vorbesitz erforderlich
Nein


 

FÜHRERSCHEIN KLASSE AM

 

 

Beschreibung:
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:

  • Einer bbH von maximal 45 km/h
  • Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
  • Andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen: Nutzleistung maximal  4 kW
  • Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg

Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:

  • Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht

(50 cm³, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind

 

Mindestalter
16 Jahre

Vorbesitz erforderlich
Nein


 

MOFA-SCHEIN

 

 

Beschreibung:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

 

Mindestalter
15 Jahre

Vorbesitz erforderlich
Nein

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